Hygienekonzept
PITB-Summmer-Special V – 07.-09.August 2020
Herberge im Göltzschtal, 08468 Schneidenbach
- Allgemeines
1.1 Nur Personen ohne COVID-19-Verdacht ist der Zutritt auf das Festivalge-lände erlaubt. Jeder Festivalbesucher hat zudem im Vorfeld oder an der Abendkasse seine vollständigen Kontaktdaten (Name, Postanschrift, Telefon) zu hinterlassen.
1.2 Die Besucherzahl für die Veranstaltung wird auf maximal 150 pro Festivaltag begrenzt.
1.3 In geschlossenen Räumen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
1.4 Auf Hinweisschildern wird auf alle Hygienevorgaben, die an dem jeweiligen Ort gelten, hingewiesen.
1.5 Im Eingangsbereich zu Gasträumen, in gastronomisch genutzten Außenbereichen sowie auf den Toiletten werden Desinfektionsspender aufgestellt.
1.6 Bei den nicht vermeidbaren Warteschlangen ist besonders auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu achten.
1.6 Eine verantwortliche Person für die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen wird durch den Veranstalter benannt.
- Übernachtungen
2.1 Die Übernachtung der Festivalgäste einschließlich der beteiligten Musiker erfolgt
2.1.1 aus Gründen der Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern in maximal 25 der 48 vorhandenen Betten in der Herberge im Göltzschtal, hier vorwiegend für die beteiligten Künstler und Musiker
2.1.2 in ca. 20 Pkw’s und Bussen auf und in der unmittelbaren Umgebung des Herbergsgeländes
2.1.3 in ca. 20-25 Zelten auf dem Herbergsgelände
2.1.4 darüber hinaus in weiteren Pkw’s und Bussen oder im Biwak auf dem Gelände von Käppel’s Floßteichen
- Hygieneregeln für die Abgabe von Speisen für den direkten Verzehr
3.1 Die Abgabe von Speisen und Getränken erfolgt im Freien.
3.2 Es wird seitens des Servicepersonals dafür Sorge getragen, mittels geeigneter Schutzmassnahmen(Plexiglasscheibe, Mund-Nasen-Schutz) das Infektionsrisiko im direkten Kundenkontakt zu minimieren.
3.3 Die Speisen sowie das Besteck werden einzeln durch das Servicepersonal ausgereicht.
3.4 Auf die Einhaltung hygienischer Kriterien bei Reinigungs- und Spülvorgängen von Geschirr, Gläsern und Besteck wird seitens des Servicepersonals geachtet.
- Hygieneregeln während der Konzerte
4.1. durch Abgrenzung mittels einer Stuhlreihe wird es einen Sicherheitsabstand von 3 Metern zwischen Bühne und Publikum geben.
4.2 leichte rhythmische Bewegungen zur Musik unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern sind erlaubt, Tanzen ist verboten.
4.3 nach jedem Festivaltag wird die Bühne und alle darauf befindlichen, mit den Händen berührten Teile gründlich gereinigt.
4.4 Der Kassenbereich befindet sich in einem ausreichend breitem Bereich des Herbergsgeländes, sodass dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern sowohl für das Gelände betretende als auch verlassende Besucher gewährleistet werden kann.
- Hygieneregeln in den sanitären Einrichtungen
5.1 Zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter wird für die Toiletten-nutzung festgelegt:
5.1.1 Der Zugang zu den Toiletten erfolgt grundsätzlich von der Seite des Festivalgeländes aus.
5.1.2 Der Ausgang von den Toiletten befindet sich direkt gegenüber auf der anderen Gebäudeseite. Der Weg zurück auf das Festivalgelände erfolgt mittels Umgehung des Gebäudes.
5.1.3 Der Durchgang durch den Mittelgang des Gebäudes ist zwar möglich, aber durch das Servicepersonal nur in unbedingt nötigen Fällen erwünscht.
5.1.4 Die Toiletten dürfen durch jeweils maximal drei Besucher gleichzeitig genutzt werden.
5.1.5 Auf dem etwa zwei Meter langen Abschnitt auf dem Mittelgang zu den Toiletten ist ganz besonders auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu achten.
5.2 Für die Nutzung der Duschen wird festgelegt:
5.2.1 Die Duschräume dürfen ebenfalls maximal durch drei Besucher gleichzeitig genutzt werden.
5.2.2 Der Zugang zu den Duschräumen erfolgt durch die Besucher, die in den Betten der Herberge schlafen, über den Gang innerhalb des Gebäudes.
5.2.3 Für alle anderen Besucher, die duschen möchten, erfolgt der Zugang zu den Duschräumen durch eine Nebentür in der Nähe des Kassenbereiches.
5.3 Durch das Servicepersonal werden die erforderlichen Reinigungen und Lüftungen der Sanitäranlagen sichergestellt.